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Dividende, SteuernP911
2026-02-13

Wie werden die Steuern auf Dividenden der Porsche Aktie behandelt, wenn ich diese über einen ausländischen Broker (z.B. in den Niederlanden) halte?

TrendTicker24 Redaktion

Finanzexperte

Die steuerliche Behandlung von Dividenden der Porsche Aktie, die über einen ausländischen Broker (z.B. in den Niederlanden) gehalten werden, ist etwas komplexer als bei einem inländischen Broker. Grundsätzlich unterliegen Dividendenerträge der Einkommensteuer.

  1. Quellensteuer: Zunächst wird in den Niederlanden (oder dem jeweiligen Land des Brokers) eine Quellensteuer auf die Dividende erhoben. Diese Quellensteuer beträgt in den Niederlanden üblicherweise 15%. Diese Quellensteuer wird direkt von der Dividende abgezogen, bevor sie Ihrem Konto gutgeschrieben wird.

  2. Anrechnung der Quellensteuer: Deutschland hat mit vielen Ländern, darunter auch den Niederlanden, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, wie die im Ausland gezahlte Quellensteuer in Deutschland angerechnet werden kann. In der Regel können Sie die ausländische Quellensteuer bis zu einem bestimmten Höchstbetrag auf Ihre deutsche Einkommensteuer anrechnen lassen.

  3. Deutsche Einkommensteuer: Ihre Dividendenerträge müssen Sie in Ihrer deutschen Einkommensteuererklärung angeben. Sie unterliegen dann der deutschen Einkommensteuer, gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die bereits im Ausland gezahlte Quellensteuer kann, wie oben beschrieben, angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Beachten Sie, dass die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die deutsche Steuerlast begrenzt ist. Übersteigt die ausländische Quellensteuer den anrechenbaren Betrag, kann der übersteigende Betrag unter Umständen nicht erstattet werden.

  4. Dokumentation: Für die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer benötigen Sie eine Bescheinigung des ausländischen Brokers über die einbehaltene Steuer. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrer Steuererklärung beilegen.

Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater individuell beraten zu lassen, da die genaue steuerliche Behandlung von Ihren persönlichen Umständen abhängt.

Fazit & Wichtige Punkte

  • 1Ausländische Quellensteuer wird abgezogen.
  • 2Anrechnung der Quellensteuer in Deutschland möglich.
  • 3Deutsche Einkommensteuerpflicht besteht weiterhin.
Porsche Dividende: Steuern bei ausländischem Broker | TrendTicker24