Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Auszahlung von Dividenden der Infineon Aktie an in Deutschland ansässige Anleger zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die Anrechnung ausländischer Quellensteuer?
TrendTicker24 Redaktion
Finanzexperte
Bei der Auszahlung von Dividenden der Infineon Aktie an in Deutschland ansässige Anleger sind mehrere steuerliche Aspekte zu beachten. Infineon ist ein deutsches Unternehmen, daher wird die Dividende grundsätzlich der deutschen Kapitalertragsteuer unterworfen.
- Kapitalertragsteuer: Auf Dividenden wird in Deutschland eine Kapitalertragsteuer von 25% erhoben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Kapitalertragsteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die depotführende Stelle (Bank oder Broker) führt diese Steuern automatisch an das Finanzamt ab.
- Sparer-Pauschbetrag: Anleger können den Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro (für Alleinstehende) bzw. 2.000 Euro (für Verheiratete) geltend machen. Bis zu dieser Höhe sind Kapitalerträge steuerfrei. Ein Freistellungsauftrag bei der Bank verhindert den automatischen Steuerabzug bis zur Höhe des Pauschbetrags.
- Ausländische Quellensteuer: Da Infineon ein deutsches Unternehmen ist, fällt in der Regel keine ausländische Quellensteuer an. Sollte Infineon jedoch Tochtergesellschaften im Ausland haben, aus deren Gewinnen die Dividende gespeist wird, könnte indirekt eine ausländische Quellensteuer anfallen. In diesem Fall kann diese unter Umständen auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Anrechnung ist jedoch auf die Höhe der deutschen Steuer begrenzt und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater oder der depotführenden Stelle.
- Günstigerprüfung: Alternativ zur Abgeltungsteuer kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung beantragt werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die individuellen Einkommensteuersatz niedriger ist als die Abgeltungsteuer von 25%.
Fazit & Wichtige Punkte
- 1Kapitalertragsteuer auf Dividenden beachten
- 2Sparer-Pauschbetrag nutzen
- 3Anrechnung ausländischer Quellensteuer prüfen
