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Dividende, SteuernBNR
2026-02-13

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Dividendenausschüttung von Brenntag für deutsche Anleger, die ihre Aktien in einem ausländischen Depot halten, und wie können Doppelbesteuerungsabkommen genutzt werden?

TrendTicker24 Redaktion

Finanzexperte

Die Dividendenausschüttung von Brenntag unterliegt grundsätzlich der deutschen Abgeltungssteuer, auch wenn die Aktien in einem ausländischen Depot gehalten werden. Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Abgeltungssteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Da Brenntag ein deutsches Unternehmen ist, wird die Dividende zunächst im Ausland (Quellenstaat) besteuert. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, kann das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land des ausländischen Depots genutzt werden. Deutschland hat mit vielen Ländern DBAs abgeschlossen, die regeln, wie die Besteuerungsrechte zwischen den Staaten aufgeteilt werden.

In der Regel wird die im Ausland gezahlte Quellensteuer (oft 15%) auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet. Dies geschieht im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung. Der Anleger muss die ausländische Steuerbescheinigung dem Finanzamt vorlegen. Sollte die ausländische Quellensteuer höher sein als die anrechenbare Höchstgrenze (meist 15%), kann der übersteigende Betrag unter Umständen im ausländischen Staat zurückgefordert werden.

Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen des jeweiligen DBA zu prüfen, da diese sich von Land zu Land unterscheiden können. Eine Beratung durch einen Steuerberater, der sich mit internationalen Steuerfragen auskennt, ist empfehlenswert.

Fazit & Wichtige Punkte

  • 1Abgeltungssteuerpflicht in Deutschland
  • 2Anrechnung ausländischer Quellensteuer durch DBA
  • 3Prüfung des spezifischen DBA notwendig
Brenntag Dividende: Steuern im Auslandsdepot | TrendTicker24