Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Bezug von Dividenden der Münchener Rück für deutsche Anleger, die in Österreich ansässig sind und ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt?
TrendTicker24 Redaktion
Finanzexperte
Für deutsche Anleger mit Wohnsitz in Österreich, die Dividenden von der Münchener Rück erhalten, greift das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Österreich. Grundsätzlich hat Deutschland als Quellenstaat das Recht, eine beschränkte Steuerpflicht auf die Dividende zu erheben. Diese Quellensteuer beträgt in der Regel 15% der Bruttodividende.
Österreich als Wohnsitzstaat besteuert das Welteinkommen des Anlegers. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird die in Deutschland gezahlte Quellensteuer in Österreich angerechnet. Dies geschieht im Rahmen der österreichischen Einkommensteuererklärung. Die anrechenbare deutsche Steuer ist jedoch auf den Betrag begrenzt, der der österreichischen Steuer auf diese Einkünfte entspricht.
Konkret bedeutet dies: Die Münchener Rück zahlt die Dividende aus und führt direkt 15% Quellensteuer an das deutsche Finanzamt ab. Der Anleger erhält die Dividende also bereits um diesen Betrag reduziert. In seiner österreichischen Steuererklärung gibt der Anleger die Bruttodividende an. Das österreichische Finanzamt berechnet die darauf entfallende Steuer. Die in Deutschland gezahlte Quellensteuer wird bis zur Höhe der österreichischen Steuer auf diese Dividende angerechnet. Ein eventuell verbleibender Quellensteueranteil kann unter Umständen in Österreich nicht angerechnet werden.
Es ist ratsam, sich bezüglich der individuellen steuerlichen Situation von einem Steuerberater beraten zu lassen, da die konkrete Anrechnung von verschiedenen Faktoren abhängen kann.
Fazit & Wichtige Punkte
- 1Deutschland erhebt 15% Quellensteuer auf Dividenden.
- 2Österreich rechnet die deutsche Quellensteuer an.
- 3DBA verhindert Doppelbesteuerung.
