Kann die gezahlte Vorabpauschale eines ETFs, der in nachhaltige Energien investiert, bei der Steuererklärung als 'grüne' Investition geltend gemacht werden, und gibt es hierfür eine spezielle Regelung?
TrendTicker24 Redaktion
Finanzexperte
Die Vorabpauschale ist eine fiktive Besteuerungsgrundlage für Erträge aus Investmentfonds, die nicht ausgeschüttet, sondern thesauriert werden. Sie soll sicherstellen, dass auch bei thesaurierenden Fonds eine jährliche Besteuerung erfolgt.
Geltendmachung als 'grüne' Investition:
Aktuell gibt es in Deutschland keine spezielle Regelung oder gesonderte steuerliche Behandlung für 'grüne' oder nachhaltige Investments, wie beispielsweise ETFs, die in nachhaltige Energien investieren. Die Vorabpauschale wird wie jede andere Kapitalertragsteuer behandelt und ist Teil der Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Bedeutung für die Steuererklärung:
Die gezahlte Vorabpauschale wird automatisch von der depotführenden Stelle (z.B. Bank oder Online-Broker) an das Finanzamt abgeführt. In Ihrer Steuererklärung müssen Sie diese Kapitalerträge angeben. Die Vorabpauschale wird mit anderen Kapitalerträgen (z.B. Dividenden, Zinsen, realisierte Kursgewinne) verrechnet und unterliegt der Kapitalertragsteuer (25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Wichtig:
- Der Sparerpauschbetrag (derzeit 1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Verheiratete) kann zur Verrechnung mit den Kapitalerträgen, einschließlich der Vorabpauschale, genutzt werden.
- Es gibt keine spezifische Kennzeichnung oder Sonderbehandlung der Vorabpauschale im Zusammenhang mit nachhaltigen Investments in der Steuererklärung. Sie wird wie jede andere Kapitalertragsteuer behandelt.
Fazit:
Auch wenn Sie in nachhaltige Energien investieren, unterliegt die Vorabpauschale der regulären Kapitalertragsteuer. Eine gesonderte steuerliche Berücksichtigung als 'grüne' Investition gibt es derzeit nicht.
Fazit & Wichtige Punkte
- 1Keine Sonderregelung für 'grüne' Investments bei der Vorabpauschale.
- 2Vorabpauschale wird wie normale Kapitalerträge versteuert.
- 3Sparerpauschbetrag kann zur Verrechnung genutzt werden.
