Zurück zur Übersicht
Steuern
2026-02-13

Wie wirkt sich die Verlustverrechnungsbeschränkung konkret auf den Verkauf von Aktien aus, die vor 2009 gekauft wurden und jetzt mit hohen Verlusten verkauft werden sollen?

TrendTicker24 Redaktion

Finanzexperte

Die Verlustverrechnungsbeschränkung in Deutschland regelt, inwieweit Verluste aus Kapitalvermögen (z.B. Aktien) mit Gewinnen verrechnet werden dürfen. Für Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, gilt eine besondere Regelung.

Wichtig: Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, sind grundsätzlich steuerfrei, wenn sie nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr verkauft werden. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf dieser Aktien nicht der Abgeltungssteuer unterliegen.

ABER: Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass Verluste aus dem Verkauf von Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, grundsätzlich nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Die Verlustverrechnungsbeschränkung spielt hier also keine Rolle, da der Verlust an sich schon nicht anrechenbar ist.

Ausnahme: Sollten Sie die Aktien nach dem 1. Januar 2009 in ein anderes Depot übertragen haben, könnte dies unter Umständen die Steuerfreiheit gefährden. Klären Sie dies im Zweifelsfall mit einem Steuerberater.

Fazit & Wichtige Punkte

  • 1Aktien vor 2009 sind nach über einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
  • 2Verluste aus Aktien vor 2009 sind in der Regel nicht absetzbar.
  • 3Die Verlustverrechnungsbeschränkung ist hier nicht relevant, da der Verlust nicht anrechenbar ist.
Verlustverrechnung Aktien vor 2009 | TrendTicker24