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Steuern
2026-02-13

Wie unterscheidet sich die Verlustverrechnung bei thesaurierenden ETFs im Vergleich zu ausschüttenden Aktien hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Wiederanlagegewinnen?

TrendTicker24 Redaktion

Finanzexperte

Die Verlustverrechnung bei thesaurierenden ETFs und ausschüttenden Aktien unterscheidet sich hauptsächlich in der Art und Weise, wie Gewinne und Verluste steuerlich behandelt werden, insbesondere im Hinblick auf die Wiederanlage von Erträgen.

Ausschüttende Aktien: Bei ausschüttenden Aktien werden Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert. Verluste aus Aktienverkäufen können grundsätzlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen und Dividendenerträgen verrechnet werden, wobei bestimmte Beschränkungen gelten. Seit 2021 dürfen Verluste aus Aktiengeschäften nur noch bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden.

Thesaurierende ETFs: Bei thesaurierenden ETFs werden die Erträge (z.B. Dividenden) automatisch im Fonds wiederangelegt. Diese Wiederanlage führt nicht direkt zu einer Besteuerung beim Anleger. Erst beim Verkauf der ETF-Anteile werden die bis dahin angesammelten Wertsteigerungen (inklusive der wiederangelegten Erträge) als Kapitalerträge versteuert. Vorabpauschalen können jedoch anfallen, wenn der ETF im Plus ist. Verluste aus dem Verkauf von ETF-Anteilen können grundsätzlich mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen (z.B. Aktien, Zinsen) verrechnet werden, auch hier gelten die Beschränkungen des § 20 Abs. 6 EStG (insbesondere die 20.000 Euro Grenze für Aktiengeschäfte).

Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass bei ausschüttenden Aktien die Dividendenerträge jährlich versteuert werden, während bei thesaurierenden ETFs die Besteuerung der wiederangelegten Erträge bis zum Verkauf der Anteile aufgeschoben wird. Dies kann einen Zinseszinseffekt begünstigen, da die nicht versteuerten Erträge weiterhin im Fonds arbeiten können.

Fazit & Wichtige Punkte

  • 1Ausschüttende Aktien: Dividenden werden jährlich versteuert, Verluste können verrechnet werden.
  • 2Thesaurierende ETFs: Besteuerung erfolgt erst beim Verkauf, Vorabpauschale beachten.
  • 3Verlustverrechnung unterliegt Beschränkungen (z.B. 20.000 Euro Grenze für Aktiengeschäfte).
Verlustverrechnung: ETF vs. Aktie | TrendTicker24