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Steuern
2026-02-13

Kann ich Verluste aus dem Verkauf von Aktien eines Unternehmens, das gegen ESG-Kriterien verstößt, steuerlich geltend machen, wenn ich gleichzeitig in nachhaltige Aktien investiere?

TrendTicker24 Redaktion

Finanzexperte

Grundsätzlich sind Verluste aus dem Verkauf von Aktien steuerlich absetzbar, unabhängig davon, ob die Aktien von Unternehmen stammen, die gegen ESG-Kriterien verstoßen. Die steuerliche Behandlung von Verlusten richtet sich nach den allgemeinen steuerlichen Regelungen für Kapitalerträge.

Verluste aus Aktiengeschäften können in Deutschland grundsätzlich mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Allerdings gibt es hier einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Verrechnung von Verlusten: Verluste aus dem Verkauf von Aktien können grundsätzlich nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Kapitalerträgen (z.B. Zinsen oder Dividenden) ist nicht möglich. Sollten die Verluste höher sein als die Gewinne, können die verbleibenden Verluste in das nächste Jahr vorgetragen und dort mit künftigen Aktiengewinnen verrechnet werden.
  • Verlustbescheinigung: Um die Verluste steuerlich geltend zu machen, benötigen Sie eine Verlustbescheinigung von Ihrer Bank oder Ihrem Broker. Diese Bescheinigung weist die realisierten Verluste aus.
  • Keine Sonderbehandlung aufgrund von ESG-Kriterien: Die Tatsache, dass Sie gleichzeitig in nachhaltige Aktien investieren, hat keinen direkten Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Verluste aus dem Verkauf von Aktien, die gegen ESG-Kriterien verstoßen.
  • Achtung vor der Verlustverrechnungsbeschränkung ab 2021: Seit 2021 ist die Verrechnung von Verlusten aus der Veräußerung von Aktien beschränkt. Verluste können nur noch bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden.

Es ist ratsam, sich bei komplexen steuerlichen Fragen von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.

Fazit & Wichtige Punkte

  • 1Verluste aus Aktiengeschäften sind grundsätzlich steuerlich absetzbar.
  • 2Verluste können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.
  • 3Beachten Sie die Verlustverrechnungsbeschränkung von 20.000 Euro pro Jahr.
  • 4ESG-Kriterien haben keinen Einfluss auf die steuerliche Behandlung von Verlusten.
ESG-Aktien: Verluste steuerlich absetzen? | TrendTicker24