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Steuern
2026-02-13

Kann ich Verluste aus dem Verkauf von Aktien mit Gewinnen aus Kryptowährungen verrechnen, wenn ich beide in verschiedenen Depots bei unterschiedlichen Brokern halte?

TrendTicker24 Redaktion

Finanzexperte

Ja, grundsätzlich können Verluste aus dem Verkauf von Aktien mit Gewinnen aus Kryptowährungen verrechnet werden, auch wenn diese in verschiedenen Depots bei unterschiedlichen Brokern gehalten werden. Die Verrechnung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Wichtig ist:

  • Verlustbescheinigungen: Sie benötigen von jedem Broker eine Verlustbescheinigung für die realisierten Verluste aus Aktiengeschäften. Diese Bescheinigungen müssen Sie Ihrer Steuererklärung beilegen.
  • Gewinnermittlung: Die Gewinne aus Kryptowährungen müssen korrekt ermittelt und in der Steuererklärung angegeben werden. Hierbei ist der Unterschied zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös relevant.
  • Verlustverrechnungstöpfe: In Deutschland gibt es verschiedene Verlustverrechnungstöpfe. Verluste aus Aktiengeschäften können grundsätzlich mit Gewinnen aus Aktiengeschäften und anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Gewinne aus Kryptowährungen werden ebenfalls als Kapitalerträge behandelt und können somit im Rahmen der Verlustverrechnung berücksichtigt werden.
  • Anlage KAP: Die relevanten Angaben zu Kapitalerträgen und Verlusten müssen in der Anlage KAP Ihrer Einkommensteuererklärung gemacht werden.

Es ist ratsam, sich bei komplexen Fällen oder Unsicherheiten von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Verrechnung korrekt erfolgt und alle relevanten steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden. Die korrekte Dokumentation aller Transaktionen ist entscheidend.

Fazit & Wichtige Punkte

  • 1Verluste und Gewinne können verrechnet werden, auch bei verschiedenen Brokern.
  • 2Verlustbescheinigungen der Broker sind notwendig.
  • 3Korrekte Angaben in der Anlage KAP der Steuererklärung machen.
Verluste Aktien mit Krypto Gewinnen verrechnen? | TrendTicker24