Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Verkauf von Volkswagen Aktien nach einer Haltedauer von 15 Jahren, wenn die Aktien vor 2009 gekauft wurden?
TrendTicker24 Redaktion
Finanzexperte
Der Verkauf von Volkswagen Aktien, die vor 2009 erworben wurden und länger als 15 Jahre gehalten wurden, unterliegt in Deutschland grundsätzlich nicht der Abgeltungssteuer. Dies liegt an einer Altfallregelung.
Konkret bedeutet das:
- Steuerfreiheit: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, sind steuerfrei, sofern sie seitdem ununterbrochen im Privatvermögen gehalten wurden. Die Haltedauer spielt in diesem Fall keine Rolle, solange die Aktien vor 2009 erworben wurden.
- Keine Abgeltungssteuer: Auf den Veräußerungsgewinn wird keine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig.
- Nachweis: Es ist wichtig, den Kauf vor 2009 nachweisen zu können, beispielsweise durch Kaufbelege oder Kontoauszüge. Bewahren Sie diese Dokumente sorgfältig auf.
Es ist jedoch zu beachten, dass diese Regelung ausschließlich für Aktien gilt, die sich seit dem Kauf ununterbrochen im Privatvermögen befunden haben. Eine zwischenzeitliche Übertragung in ein Betriebsvermögen oder eine Schenkung könnte die Steuerfreiheit gefährden. Im Zweifelsfall sollte ein Steuerberater konsultiert werden, um die individuelle Situation zu beurteilen.
Fazit & Wichtige Punkte
- 1Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, sind bei Verkauf steuerfrei.
- 2Die Haltedauer spielt bei Altbeständen keine Rolle.
- 3Kaufbelege als Nachweis aufbewahren.
