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SteuernSAP
2026-02-13

Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Verkauf von SAP Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, im Jahr 2024 in Deutschland?

TrendTicker24 Redaktion

Finanzexperte

Der Verkauf von SAP Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, unterliegt in Deutschland grundsätzlich nicht der Abgeltungssteuer, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Aktien gelten als "Altbestand".

  • Steuerfreiheit: Gewinne aus dem Verkauf solcher Altbestandsaktien sind steuerfrei, wenn die Aktien vor dem genannten Stichtag erworben wurden und seitdem ununterbrochen im Besitz des Verkäufers waren. Es ist wichtig, dass der Kauf und die ununterbrochene Besitzdauer nachgewiesen werden können, beispielsweise durch Depotbelege.

  • Ausnahme Schenkung/Erbschaft: Werden die Aktien jedoch nach dem 31. Dezember 2008 unentgeltlich übertragen (z.B. durch Schenkung oder Erbschaft), gilt diese Steuerbefreiung nicht mehr für den Rechtsnachfolger. In diesem Fall würden Gewinne aus einem späteren Verkauf der Abgeltungssteuer unterliegen.

  • Abgeltungssteuer: Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Abgeltungssteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie wird auf den Veräußerungsgewinn erhoben, also die Differenz zwischen Verkaufspreis und den ursprünglichen Anschaffungskosten. Da es sich um Altbestand handelt, fallen keine Anschaffungskosten an. Somit ist der komplette Verkaufspreis steuerfrei, sofern die Aktien vor 2009 gekauft wurden und nicht zwischenzeitlich unentgeltlich übertragen wurden.

Es ist ratsam, im Zweifelsfall einen Steuerberater zu konsultieren, um die individuelle Situation korrekt zu beurteilen.

Fazit & Wichtige Punkte

  • 1Verkauf von SAP Aktien vor 2009 ist steuerfrei.
  • 2Gilt nur bei ununterbrochenem Besitz seit vor 2009.
  • 3Ausnahme: Unentgeltliche Übertragung nach 2008.
SAP Aktien vor 2009 verkaufen: Steuerliche Auswirkungen | TrendTicker24