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Dividende, Steuern, InternationalCON
2026-02-13

Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Bezug von Dividenden der Continental Aktie für deutsche Anleger, die in Österreich ansässig sind?

TrendTicker24 Redaktion

Finanzexperte

Für deutsche Anleger mit Wohnsitz in Österreich unterliegt der Bezug von Dividenden der Continental Aktie der österreichischen Einkommensteuer. Da es sich um Kapitalerträge handelt, kommt in Österreich die Kapitalertragsteuer (KESt) zur Anwendung. Diese beträgt in Österreich grundsätzlich 27,5 % auf Dividenden.

Deutschland erhebt als Quellenstaat ebenfalls eine Steuer auf die Dividende. Diese beträgt in der Regel 15 % (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag). Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sieht das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Österreich vor, dass die in Deutschland gezahlte Steuer auf die österreichische KESt angerechnet werden kann.

Der Anleger muss in seiner österreichischen Steuererklärung die erhaltene Dividende angeben. Die bereits in Deutschland gezahlte Steuer kann dann auf die österreichische KESt angerechnet werden. Es ist wichtig, die entsprechenden Belege über die in Deutschland gezahlte Steuer aufzubewahren und der Steuererklärung beizufügen.

In der Praxis bedeutet dies, dass Österreich die 27,5 % KESt erhebt, aber die in Deutschland gezahlten 15 % anrechnet. Der Anleger zahlt also effektiv nur noch die Differenz von 12,5 % in Österreich. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater in Österreich beraten zu lassen, um alle steuerlichen Aspekte korrekt zu berücksichtigen.

Fazit & Wichtige Punkte

  • 1Dividenden unterliegen der österreichischen Kapitalertragsteuer (27,5%).
  • 2Deutschland erhebt als Quellenstaat 15% Steuer.
  • 3Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht Anrechnung der deutschen Steuer in Österreich.
  • 4Steuererklärung in Österreich ist erforderlich.
Continental Dividende: Steuern in Österreich | TrendTicker24