Welche steuerlichen Aspekte sind beim Verkauf von E.ON Aktien nach einer Haltedauer von über 10 Jahren im Hinblick auf die Abgeltungssteuer zu beachten?
TrendTicker24 Redaktion
Finanzexperte
Beim Verkauf von E.ON Aktien nach einer Haltedauer von über 10 Jahren ist im Wesentlichen die Abgeltungssteuer zu beachten. Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien grundsätzlich der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Abgeltungssteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Wichtige Punkte:
- Keine Spekulationsfrist mehr: Die früher geltende Spekulationsfrist von einem Jahr, nach deren Ablauf Veräußerungsgewinne steuerfrei waren, wurde abgeschafft. Die Haltedauer von über 10 Jahren spielt somit keine Rolle mehr für die Steuerfreiheit.
- Abgeltungssteuer: Der Gewinn aus dem Verkauf der E.ON Aktien (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und eventuelle Transaktionskosten) unterliegt der Abgeltungssteuer.
- Sparer-Pauschbetrag: Bis zu einem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende (2.000 Euro für Verheiratete) werden Kapitalerträge nicht besteuert. Dieser Betrag kann mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.
- Verlustverrechnung: Eventuelle Verluste aus anderen Aktiengeschäften können mit den Gewinnen aus dem Verkauf der E.ON Aktien verrechnet werden, um die Steuerlast zu mindern.
- Kirchensteuer: Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, wird die Kirchensteuer automatisch von der depotführenden Stelle abgeführt, sofern Sie dies nicht widersprochen haben.
Es ist ratsam, sich bei komplexen steuerlichen Fragen von einem Steuerberater individuell beraten zu lassen.
Fazit & Wichtige Punkte
- 1Abgeltungssteuerpflicht auf Veräußerungsgewinne
- 2Keine Rolle der Haltedauer > 1 Jahr
- 3Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags
