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SteuernCBK
2026-02-13

Welche steuerlichen Aspekte müssen deutsche Anleger beim Verkauf von Commerzbank Aktien im Jahr 2026 berücksichtigen, wenn diese vor 2009 erworben wurden?

TrendTicker24 Redaktion

Finanzexperte

Für deutsche Anleger, die Commerzbank Aktien vor dem 1. Januar 2009 erworben haben, gilt beim Verkauf im Jahr 2026 eine besondere steuerliche Regelung. Grundsätzlich sind Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalvermögen in Deutschland steuerpflichtig. Allerdings greift hier die sogenannte Altbestand-Regelung.

Da die Aktien vor 2009 erworben wurden, sind die Veräußerungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Aktien seit dem Erwerb ununterbrochen im Privatbesitz des Anlegers waren. Es gibt keine Haltefrist, die beachtet werden muss, da diese bei Altbeständen entfällt.

Es ist ratsam, die ursprünglichen Kaufbelege und Depotaufstellungen sorgfältig aufzubewahren, um den Erwerb vor 2009 gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können. Sollten die Aktien jedoch aus einer Erbschaft oder Schenkung stammen, ist der ursprüngliche Erwerbszeitpunkt des Rechtsvorgängers maßgeblich.

Wichtig: Diese Steuerbefreiung gilt nur für den reinen Veräußerungsgewinn. Dividenden, die vor dem Verkauf der Aktien ausgeschüttet wurden, unterliegen weiterhin der Kapitalertragsteuer.

Fazit & Wichtige Punkte

  • 1Altbestand-Regelung beachten
  • 2Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne möglich
  • 3Nachweis des Erwerbs vor 2009 erforderlich
Commerzbank Aktien: Steuer beim Verkauf vor 2009 | TrendTicker24