Wie optimiere ich die Nutzung des Sparer-Pauschbetrags für meine Kapitalerträge aus Dividenden und Zinsen, wenn ich gleichzeitig in ausländische Aktien investiere, bei denen Quellensteuer anfällt?
TrendTicker24 Redaktion
Finanzexperte
Die optimale Nutzung des Sparer-Pauschbetrags bei Kapitalerträgen aus Dividenden und Zinsen, insbesondere im Kontext von ausländischen Aktien mit Quellensteuer, erfordert eine strategische Vorgehensweise. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt aktuell 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete (Stand 2023).
Vorgehensweise:
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Freistellungsauftrag: Richten Sie bei Ihrer Bank oder Ihren Banken Freistellungsaufträge ein. Verteilen Sie den Sparer-Pauschbetrag so, dass er voraussichtlich ausgeschöpft wird, aber nicht überschritten. Berücksichtigen Sie dabei alle Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne.
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Anrechnung der Quellensteuer: Die im Ausland gezahlte Quellensteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden. Dies geschieht im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Die Anrechnung ist jedoch auf die Höhe der deutschen Steuer auf diese Kapitalerträge begrenzt.
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Günstigerprüfung: Wenn die Summe der ausländischen Quellensteuer und der deutschen Kapitalertragsteuer höher ist als die deutsche Steuer, kann eine Günstigerprüfung beim Finanzamt beantragt werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Besteuerung nach dem individuellen Steuersatz günstiger ist. Dies kann insbesondere bei niedrigeren persönlichen Steuersätzen der Fall sein.
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Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung): Wenn Ihr Einkommen so niedrig ist, dass keine Einkommensteuer anfällt, können Sie eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Diese reichen Sie bei Ihrer Bank ein, sodass keine Kapitalertragsteuer abgeführt wird.
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Verlustbescheinigung: Realisierte Verluste aus Aktiengeschäften können mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Lassen Sie sich von Ihrer Bank eine Verlustbescheinigung ausstellen, um die Verluste beim Finanzamt geltend zu machen. Beachten Sie hierbei die Regelungen zur Verlustverrechnung bei Aktien.
Wichtig: Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen im Steuerrecht und konsultieren Sie bei Bedarf einen Steuerberater, um Ihre individuelle Situation optimal zu gestalten.
Fazit & Wichtige Punkte
- 1Freistellungsaufträge optimal verteilen
- 2Quellensteuer anrechnen lassen
- 3Günstigerprüfung beantragen
