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Dividende
2026-02-13

Wie wirkt sich die geplante Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2030 auf die effektive Dividendenbesteuerung für Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag aus?

TrendTicker24 Redaktion

Finanzexperte

Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2030 wird sich direkt auf die effektive Besteuerung von Kapitalerträgen, einschließlich Dividenden, auswirken. Aktuell (Stand heute) beträgt die Kapitalertragsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Dividenden 26,375% (25% Kapitalertragsteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer). Ohne den Solidaritätszuschlag würde die Steuerlast auf 25% sinken.

Konkret bedeutet dies, dass Anleger ab 2030 für jeden Euro Dividende, der über dem Sparerpauschbetrag liegt (derzeit 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete), 25 Cent statt 26,375 Cent an Steuern zahlen werden. Die tatsächliche Ersparnis beträgt also 1,375 Cent pro Euro Dividende. Bei höheren Dividendenerträgen summiert sich dieser Effekt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kirchensteuer weiterhin anfällt, falls der Anleger kirchensteuerpflichtig ist. Die Reduktion betrifft ausschließlich den Solidaritätszuschlag.

Fazit & Wichtige Punkte

  • 1Wegfall des Solidaritätszuschlags senkt Dividendensteuer.
  • 2Steuerlast sinkt von 26,375% auf 25%.
  • 3Gilt für Erträge über dem Sparerpauschbetrag ab 2030.
Solidaritätszuschlag: Auswirkung auf Dividendensteuer | TrendTicker24